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Definitionen und Recht

Am 15.08.1974 wurde das Deutsche Lebensmittelgesetz (LMBG) erlassen mit dem Inhalt:
Schutz vor Gesundheitsgefährdung und Täuschung, Lebensmittelüberwachung, Lebensmittelstrafrecht, sachgerechte Information.
Das LMBG hat zum 07.09.2005 ausgedient und wurde durch das
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) ersetzt.
Das LFBG fasst elf Gesetze zu einem einzigen Gesetz zusammen und soll damit für mehr Transparenz und eine bessere Rückverfolgbarkeit sorgen ("Vom Acker zum Teller"). Damit wurde das deutsche Lebensmittelrecht entsprechend der seit dem 1. Januar 2005 gültigen EU-Basisverordnung erfolgreich umgestaltet und außerdem zum Dachgesetz des deutschen Lebensmittelrechts.

Das Deutsche Lebensmittelbuch enthält eine Sammlung von Leitsätzen, nämlich die Beschreibung über Herstellung, Beschaffenheit und sonstige Merkmale von Lebensmitteln, darunter die Leitsätze für Gewürze (Gewürzextrakte, Gewürzzubereitungen) und andere würzende Mittel (§ 33).
§ 34 regelt die Deutsche Lebensmittelbuchkommission, der Mitglieder aus der Wissenschaft, Verbraucherkreisen und der Wirtschaft angehören.
§ 35 bestimmt eine „Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren“, die dem Bundesgesundheitsamt unterliegen; dort werden unter Mitwirkung von Sachkennern aus Wissenschaft, Überwachungsorganen und der Wirtschaft Verfahren zur Probenahme und Untersuchung sowie Methoden für die Untersuchung von Gewürzen, Gewürzextrakten und Gewürzzubereitungen festgelegt.

Die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten wurden am 27.05.1998 neu verfaßt.
Der Begriff „Gewürze“ schließt Kräuter sowie solche Pilze ein, die wegen ihrer geschmack- und/oder geruchgebenden Eigenschaften verwendet werden. Weiterhin werden besonders die Begriffsbestimmungen und Herstellungsanforderungen, aber auch die Bezeichnungen geregelt.

Soweit die rechtliche Seite.

Schwieriger ist es, eine Definition für Gewürze zu geben, noch mehr die Abgrenzung zu den Küchenkräutern; in einer US-amerikanischen Äußerung lesen wir, daß die Kräuter (Herbs) in den nördlichen, kühleren Ländern wachsen, während die Gewürze (Spices) aus den tropischen und subtropischen Gebieten Ostasiens kämen.

Überzeugender ist die Meinung von Gerhardt, "Gewürze in der Lebensmittelindustrie", Seite 25 ff., der nach Art der Pflanzen oder Pflanzenteile, aus denen die Gewürze gewonnen werden, wie folgt unterscheidet:

1. Blätter und Kräuter
    wie Petersilie, Majoran, Lorbeerblätter;
2. Blüten und Knospen
    wie Gewürznelken, Kapern, Safran;
3. Früchte und Samen
    wie Anis, Fenchel, Kardamom, Koriander, Kümmel, Muskatnuß, Pfeffer, Senf, Sternanis;
4. Rinden
    wie Kanehl und Zimt;
5. Wurzeln und Wurzelstöcke
    wie Baldrian, Galgant, Ingwer, Kalmus, Liebstöckel.

Auffällig ist, daß hier nicht unterschieden wird nach Gewürzen und Küchenkräutern.

Dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend meinen wir, daß die Unterscheidung nach Küchenkräuter von Gewürzen hilfreich ist, und daß danach folgend die Einteilung von Gerhardt Ordnung in die Terminologie bringt.



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